Im Streit um die Finanzierung von sogenannten Fehlfahrten im Rettungsdienst hat NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann eine neue Übergangslösung vorgelegt.

Wenn ein Rettungswagen ausrückt, ein Patient vor Ort versorgt, aber am Ende nicht in eine Klinik transportiert wird, spricht man von einer Fehlfahrt. Nachdem Krankenkassen diese Kosten zuletzt nicht mehr pauschal übernommen hatten, drohten in einigen Kommunen Eigenanteile für Bürger von bis zu 267 Euro.
Nun hat NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann einen Musterbeschluss als Übergangslösung vorgelegt. Demnach beteiligen sich die Krankenkassen künftig zu 50 Prozent an den Kosten für Fehlfahrten, sofern diese einen Anteil von 15 Prozent der Gesamtfahrten je Rettungsmittel nicht überschreiten.
Wer übernimmt die Kosten?
Für alle Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Aufatmen! Sie müssen nicht befürchten, nach der Alarmierung des Rettungsdienstes privat mit dreistelligen Beträgen belastet zu werden, wenn kein Transport ins Krankenhaus erfolgt. Das soll vor allem verhindern, dass Menschen in medizinischen Zweifelsfällen aus Angst vor den Kosten auf das Wählen des Notrufs verzichten.
Für Kommunen könnte das allerdings eine zusätzliche Herausforderung werden. Da das Land NRW eine finanzielle Beteiligung ablehnt, müssen die Städte und Gemeinden die verbleibenden 50 Prozent der Kosten selbst tragen. Dies führt zu zusätzlichen Belastungen in den kommunalen Haushalten, am Beispiel der Stadt Essen rund zehn Millionen Euro im laufenden Jahr. Nicht für alle Kommunen ist der Musterbeschluss gleichermaßen relevant. Einige Städte und Kreise verfügen über bereits bestehende Gebührensatzungen, die Fehlfahrten zu einem höheren Satz als den nun angebotenen 50 Prozent refinanzieren.
Die Krankenhausgesellschaft kritisiert Übergangslösung
Die Krankenhausgesellschaft (KGNW) warnt davor, dass Patienten vermehrt auch ohne medizinische Notwendigkeit in Kliniken transportiert werden könnten, um eine unvollständig finanzierte „Fehlfahrt“ zu vermeiden. Ein solcher Anstieg an Transporten könnte die ohnehin stark beanspruchten Notaufnahmen der Krankenhäuser weiter belasten und zu längeren Wartezeiten führen.
Eine langfristige und grundlegende gesetzliche Regelung der Finanzierungsfrage wird für das Jahr 2027 durch eine geplante Reform des Bundes angestrebt.