Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Besitzeinweisungsbeschlüsse für die CO-Pipeline im Wesentlichen aufgehoben. Während die Projektgegner in Erkrath und Hilden neue Hoffnung schöpfen, kündigt der Betreiber Covestro bereits Rechtsmittel an.

Das langjährige Verfahren rund um die CO-Pipeline der Firma Covestro steht vor einer überraschenden Wende. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am vergangenen Donnerstag im Kern der Klage von betroffenen Grundstückseigentümern aus der Region um Hilden und Erkrath stattgegeben. Die sogenannten Besitzeinweisungsbeschlüsse wurden vom Gericht im Wesentlichen aufgehoben.
Damit Betreiber Versorgungsleitungen über kommunale oder private Grundstücke legen können, wird ihnen ein Wegerecht eingeräumt. Dies geschieht zunächst vorläufig über eine Besitzeinweisung und wird letztlich durch ein Enteignungsverfahren durchgesetzt. Im aktuellen Fall lag zwischen den ursprünglichen Besitzeinweisungen (die dem Bayer-Konzern zwischen 2007 und 2010 zugesprochen wurden) und den Anträgen für die Enteignungsverfahren (die ab 2022 durch den Rechtsnachfolger Covestro gestellt wurden) offenbar zu viel Zeit. Dies hat das Verwaltungsgericht nun beanstandet.
Grundstückseigentümer schöpfen Hoffnung
Projektgegner aus Hilden und Erkrath, die teils seit 19 Jahren gegen die Leitung kämpfen, schöpfen nun neuen Hoffnungsschimmer. Kritiker wie Ludger Reffgen (Vorsitzender der Hildener Ratsfraktion von Bürgeraktion und Piraten) sprechen von einer „ungeahnten Wende“. Die Pipeline, die zwar existiert, aber bislang nicht in Betrieb genommen wurde, sei möglicherweise rechtswidrig gebaut worden. Auch Dieter Donner, der seit Jahren mit Gleichgesinnten aktiv ist, sieht die rechtliche Basis zur Beanspruchung fremder Grundstücke nach fast zwei Jahrzehnten ins Wanken geraten.
Die Stadtverwaltung Hilden sowie die Grundstücksgesellschaft Hilden mbH (GkA) beobachten die aktuellen Entwicklungen aufmerksam und nehmen die Signale grundsätzlich positiv wahr. Eine belastbare Bewertung der Auswirkungen kann jedoch erst erfolgen, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.
Covestro kündigt Rechtsmittel an
Der Sprecher des Verwaltungsgerichts Düsseldorf betonte, dass weitere Details erst ausgeführt werden, wenn die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen und den Beteiligten bekannt gegeben wurden. Das Unternehmen Covestro zeigte sich von der Auffassung des Gerichts überrascht. Aus Leverkusen heißt es dazu, im Kern gehe es um die Frage, ob sich die Behörde damals mit dem Erteilen einer Frist für die Stellung der Enteignungsanträge beschäftigt hat. Eine gesetzliche Pflicht zur Fristsetzung habe laut Covestro jedenfalls nicht bestanden. Covestro wartet nun ebenfalls auf die schriftliche Urteilsbegründung und hat bereits angekündigt, Rechtsmittel einzulegen.