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Tarifreform im VRR: Gelegenheitsfahrer von Preiserhöhung betroffen

Ab Juni fallen kurze Fahrten im Kreis Mettmann und Umgebung in eine teurere Preisstufe – die Ticketpreise verdoppeln sich teils von 3,80 Euro auf 7,80 Euro. 

Ab dem 1. Juni tritt die zweite Stufe der Tarifreform des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) in Kraft. Das erklärte Ziel der Reform ist es, das Ticketsortiment zu vereinfachen und übersichtlicher zu gestalten. Für viele Fahrgäste in Mettmann und der Region bringt diese Änderung jedoch eine spürbare finanzielle Mehrbelastung mit sich.

Wegfall des Zwei-Waben-Tarifs sorgt für Preisverdopplung 

Besonders betroffen sind Gelegenheitsfahrer, die kein Abonnement besitzen und mit klassischen Papiertickets über Stadtgrenzen hinweg pendeln. Durch den Wegfall des sogenannten Zwei-Waben-Tarifs fallen Fahrten in die direkte Nachbarschaft ab der kommenden Woche nicht mehr unter die Preisstufe A, sondern unter die Preisstufe B.

Dies betrifft beispielsweise Strecken wie von Mettmann in benachbarte Tarifgebiete oder vergleichbare Verbindungen in den Nachbarstädten wie von Erkrath nach Düsseldorf oder von Velbert nach Heiligenhaus. Der Preis für ein Einzelticket auf solchen Strecken steigt dadurch von bisher 3,80 Euro auf 7,80 Euro an – eine Verdopplung des Fahrpreises.

Hürden für den ÖPNV-Einstieg steigen 

Der VRR verweist als Alternative für Gelegenheitsnutzer auf den rein digitalen, kilometergenauen „eezy-Tarif“ über das Smartphone. Doch insbesondere für ältere Menschen oder Bürger ohne passendes Smartphone ist der digitale Tarif keine barrierefreie oder realistische Alternative.

Wenn der Umstieg auf Bus und Bahn gelingen soll, müssen die Angebote bezahlbar und unkompliziert bleiben. Eine Verdopplung des Ticketpreises für kurze Fahrten über die Stadtgrenze hinaus bewirkt das Gegenteil und schreckt Gelegenheitsfahrer ab. Bei zukünftigen Tarifanpassungen müssen die sozialen Aspekte und die Barrierefreiheit für alle Altersgruppen stärker berücksichtigt werden.