
Die UWG Mettmann zeigt sich besorgt über die von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) beschlossene Neuordnung der ambulanten Notdienstversorgung im Kreis Mettmann. Künftig soll es laut KVNO nur noch eine zentrale Anlaufstelle am Evangelischen Krankenhaus Mettmann geben – die bisherigen Notdienstpraxen in Ratingen und Langenfeld sollen geschlossen werden.
Fehlende Transparenz und Beteiligung
Wie bereits Landrat Thomas Hendele deutlich gemacht hat, wurde der Kreis Mettmann über diese Entscheidung erst im Nachhinein informiert – ohne vorherige Abstimmung, ohne Transparenz der Entscheidungsgrundlagen und ohne Einbindung der betroffenen Städte. Diese Vorgehensweise stößt auch bei der UWG Mettmann auf deutliche Kritik.
„Wie Herr Hendele völlig zu Recht betont, ist es nicht hinnehmbar, dass Städte und Kreis erst nachträglich und lapidar über so weitreichende Entscheidungen informiert werden,“ erklärt Brigitte Hagling, Fraktionsvorsitzende der UWG Mettmann. „Die KVNO hat sich nicht an die im vergangenen Jahr getroffene Vereinbarung gehalten, nach der zunächst ein gemeinsames Gespräch mit dem Kreis, den Städten und dem Gesundheitsministerium stattfinden sollte.“
Versorgungslücken im Süden des Kreises drohen
Die Schließung der Notdienstpraxen in Ratingen und Langenfeld hätte gravierende Folgen für die ärztliche Versorgung im Kreisgebiet. Gerade im südlichen Kreis, mit Städten wie Monheim, Langenfeld und Hilden, droht ein erheblicher Versorgungsengpass für rund 160.000 Bürgerinnen und Bürger. Die geplante Zentralisierung in Mettmann bedeutet für viele Patientinnen und Patienten längere Wege – insbesondere für Menschen, die auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen sind.
Zudem ist absehbar, dass der Rettungsdienst stärker belastet wird. Schon jetzt steht dieser durch die bevorstehende Zentralisierung der Notaufnahmen des GFO-Klinikums Mettmann-Süd vor zusätzlichen Herausforderungen und längeren Fahrzeiten.
UWG fordert Überprüfung der Entscheidung
In seinem Schreiben an die KVNO hat Landrat Hendele gefordert, die Entscheidung zur Schließung der Notdienstpraxen zu überdenken und die zugrunde liegenden Kriterien offenzulegen. Die UWG Mettmann unterstützt diese Forderung ausdrücklich.
„Wir fordern die KV Nordrhein auf, die Entscheidung zu überprüfen und gemeinsam mit Kreis, Städten und Gesundheitsministerium eine Lösung zu erarbeiten, die die Menschen im gesamten Kreisgebiet im Blick hat,“ so Hagling weiter. Eine wohnortnahe medizinische Versorgung ist ein elementares Grundbedürfnis. Sie darf nicht aus organisatorischen Gründen geopfert werden.
Die UWG Mettmann wird die Entwicklung der Notdienststruktur im Kreis weiterhin aufmerksam verfolgen und sich im Kreistag sowie auf kommunaler Ebene für eine tragfähige, bürgerfreundliche Lösung einsetzen. Wir stehen hinter unseren Kreisstädten und hinter unserem Landrat. Die Menschen im Kreis Mettmann müssen sich darauf verlassen können, dass sie im Notfall schnell medizinische Hilfe bekommen.